Novelle zum Forstgesetz
Nur eine „kleine“ Novelle zum Forstgesetz: So bezeichnete das Landwirtschaftsministerium den Gesetzestext, den es im Mai in Begutachtung schickte. Doch ein Punkt in den Änderungsplänen ist zumindest bemerkenswert. „Ist in Zeiten einer gefahrdrohenden Massenvermehrung von Forstschädlingen die Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung einer bestimmten Region gefährdet“, sollen holzverarbeitende Betriebe per Verordnung zur Abnahme „von Schadholz aus dieser Region“ verpflichtet werden. Mit anderen Worten: Der Staat kann in bestimmten Fällen Papier- oder Sägewerken vorschreiben, woher sie – zumindest Teile – ihres Rohstoffs beziehen.
Denn Österreichs Waldbesitzer haben ein Problem, es ist wenige Millimeter groß, braun-schwarz gefärbt, hat sechs Beine und großen Hunger: Seit Jahren macht der Borkenkäfer der heimischen Forstwirtschaft zu schaffen. Vor allem in Fichtenwäldern breitet sich der Schädling in manchen Gegenden explosionsartig aus. Der einzige Weg, die Ausbreitung einzudämmen, ist, befallene Bäume so schnell wie möglich aus dem Wald zu schaffen.
Laut der Holzeinschlagsmeldung des Landwirtschaftsministeriums gingen allein im vergangenen Jahr über vier Millionen Festmeter an Schadholz auf das Konto des Borkenkäfers. Das ist mehr als ein Viertel der gesamten Schadholzmenge. Die stieg wiederum von 2018 bis 2019 um fast zwei Millionen auf über 11,7 Millionen Festmeter an. Erstmals seit dem Sturmjahr 2008 machte damit Schadholz mehr als die Hälfte des in Österreich geschlägerten Holzes aus. Im vergangenen Jahr war der starke Zuwachs laut Ministeriumsbericht allerdings nicht Sturmschäden, sondern vor allem „sonstigen abiotischen“ Schäden geschuldet. Dazu zählen eine übermäßige Schneelast ebenso wie Dürreschäden.